Willy Dressel Kfz-Meisterbetrieb   90429 Nürnberg Hochstrasse 9 - 11       Tel +49 (0)911 26 56 41

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Werkstatt

  • Auftragserteilung

    Im schriftlichen Reparaturauftrag sind die zu erbringenden Leistungen anzuführen und der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben.
    Auf Verlangen sind die voraussichtlichen Kosten zu vermerken. Verbindliche Preisangaben (Kostenvoranschlag) werden auf Wunsch schriftlich erbracht. Hierfür entstehende Kosten werden bei keiner Auftragsvergabe nach Aufwand berechnet, bei Auftragserteilung wieder angerechnet. Kostenvoranschläge für Unfallreparaturen werden mit 4 % der Schadenssumme berechnet, bei Reparaturauftrag jedoch wieder angerechnet. Kostenvoranschläge gelten als verbindlich und können, falls notwendig, vom Auftragnehmer maximal mit 10% der Gesamtsumme überzogen werden. Preisangaben sind incl. gesetzlicher Steuer. Dem Auftraggeber wird auf Verlangen eine Kopie des Auftrags überreicht. Mit einem Reparaturauftrag ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Durchführung notwendiger Probefahrten, Erteilung von Subaufträgen und Überführungsfahrten.
     
  • Fertigstellung

    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag bis zum genannten Fertigstellungstermin zu vollenden. Sollte aus etwaigen Gründen der Termin nicht eingehalten werden können, ist der Auftraggeber rechtzeitig zu informieren. Wenn der Termin infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden kann, kann der Auftragnehmer dafür nicht haftbar gemacht werden.
     
  • Abnahme

    Die Abnahme des Auftragsgegenstandes erfolgt im Betrieb des Auftragsnehmer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsmeldung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die in einem Tag ab Auftragsstellung fertiggestellt wurden, verkürzt sich die Abholzeit auf zwei Tage. Bei Abholverzug kann der Auftragnehmer ortsübliche Standgebühren verlangen.
     
  • Berechnung

    Die Rechnung muss detailliert in Arbeits- und Materialpositionen gegliedert sein. Sollten Unklarheiten bestehen, ist der Auftragnehmer zur Erklärung verpflichtet. Reklamationen bezüglich des Rechnungsinhaltes sind innerhalb sechs Wochen nach Rechnungserhalt anzuzeigen.
     
  • Bezahlung

    Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Reparaturgegenstandes sofort zur Zahlung fällig, jedoch spätestens eine Woche nach Zugang der Fertigstellungsmeldung. Die Bezahlung erfolgt in bar oder per EC-Karte, nach vorheriger Vereinbarung auch mittels Kreditkarte. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
     
  • Erweitertes Pfandrecht

    Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, sofern sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, wenn dieses unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
     
  • Sachmangel

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmangel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Gegenstand trotz Kenntnis des Mangels ab, muss er dieses mit schriftlichem Vorbehalt tun. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
    Abwicklung der Mängelbeseitigung:
    Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung der Mangelanzeige aus. Wird der Reparaturgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann der Auftraggeber, mit Zustimmung des Auftragnehmers, eine Beseitigung des Mangels in einem in der Nähe befindlichen Kfz - Meisterbetriebs vornehmen, sofern der Ort mehr als 50 km von dem Betrieb des Auftragnehmers entfernt ist. In diesem Fall ist in diesem Reparaturauftrag schriftlich der Sachmangel zu bestätigen und die ersetzten Teile umgehend dem Auftragnehmer zu übergeben. Der Auftragnehmer hat bei berechtigter Sachmangelanzeige den entstandenen Schaden zu ersetzen. Er hat zudem die Risiken von Schäden in diesem Zusammenhang mit einer entsprechenden üblichen Betriebshaftpflicht abzusichern. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
     
  • Haftung

    Hat der Auftragnehmer nach gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt - die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung ( ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile bis zur Regulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Auftraggegenstandes verursacht worden sind. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Wertsachen und anderen wertvollen Gütern, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
     
  • Eigentumsvorbehalt

    Soweit eingebaute Teile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
     
  • Schiedsstelle

    Bei Streitigkeiten aus dem Auftrag kann der Auftraggeber oder, mit dessen Einverständnis, der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Schiedstelle des Kfz-Handwerks anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen. Durch die Entscheidung der Schiedstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Das Verfahren vor der Schiedstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Wunsch ausgehändigt wird. Die Anrufung der Schiedstelle ist ausgeschlossen, wenn der Rechtsweg beschritten wird. Wird der Rechtsweg während eines Schiedstellenverfahrens begangen, beendet die Schiedstelle ihre Tätigkeit. Das Schiedstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
     
  • Gerichtsstand

    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschliesslich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschliesslicher Gerichtstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 
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    Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeughandel

. Vertragsabschluß / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden.
2. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
4. Bei Vermittlungsgeschäften gelten die Geschäftsbedingungen des ausliefernden Händlers. Eine Haftung z.B. wegen Lieferproblemen, Qualitätsmängeln, Preisstreitigkeiten o.ä. besteht seitens des Vermittlers nicht, es gilt ausschließlich der Kaufvertrag des ausliefernden Händlers und wird mit dem Käufer direkt abgeschlossen.

 II. Preise
 Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 16%).

 III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 
2. Zahlungsbedingungen:
Bargeldzahlungen sind nach vorheriger Absprache möglich. Im Übrigen gilt folgendes:
a. Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens 2 Tage vor der Fahrzeugübergabe auf unserem Konto eingegangen sein.
b. Zahlung durch bestätigten Landeszentralbankscheck (LZB-Scheck)
oder
Scheck mit Scheckbestätigung inkl. unwiderruflicher Einlösegarantie der ausstellenden Bank ( ohne banküblichen Vorbehalt ! ).
3. Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
4. Bei Vermittlungsgeschäften ist der Kaufpreis direkt an den ausliefernden Händler zu bezahlen, lt. Geschäftsbedingungen des Händlers.
 
 IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zwei Wochen nach einer verbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 2- Wochen- Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen (u.a. Insolvenz, Kündigung durch den Hersteller oder ähnliches) die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termine oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termin und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
 V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von drei Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Kommt der Käufer der Abholung nicht innerhalb dieser Frist nach, ist der Verkäufer berechtigt, pro Tag Fristübertretung eine Standgebühr von € 30.- zu verlangen.
3. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
 VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschem Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln, der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufwertes. Sind die höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
 VII. Sachmangel
1. Vorrangig gelten die Garantiebedingen des Herstellers - ansonsten Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, bei Gebrauchtfahrzeugen in einem Jahr. Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen.
b. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.

 VIII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossnen Versicherung ( ausgenommen Summenversicherung ) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
2. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
3. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
4. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
 IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 

Widerrufsrecht

 

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, spätestens aber mit Eingang des Bestätigungsschreiben gem. § 2 dieses Vertrags durch den Vermittler beim Auftraggeber. Zur Wahrung der Wideruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Fa. Willy Dressel, 90429 Nürnberg, Hochstrasse 9 – 11

Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn der Vermittler mit der Ausführung des Auftrags vor Ablauf der Widerrufsfrist und Zugang begonnen hat. Die Auftragsausführung in diesem Sinn beginnt, sobald der Vermittler das Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags an den Verkäufer im Auftrag des Auftraggebers übermittelt hat.


 
 


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Willy Dressel Kfz Meisterbetrieb
D-90429 Nürnberg Hochstrasse 9 - 11
Tel.: +49 (0)911 26 56 41
Fax: +49 (0)911 26 36 56
Email: aktuell@willydressel.de

 

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Stand: 17.02.07